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Deutsches Institut für
Gesundheitsrecht

Binger Straße 64
14197 Berlin
Telefon: 030 - 83 22 50 55
Fax: 030 - 89 73 18 60
E-Mail: info@digr.de

Das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)

Zum Wohl der Patienten und für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem wurde im März 2006 in Berlin das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) als Kompetenzzentrum im Wertesystem der Gesundheitsverfassung gegründet.

Das DIGR versteht sich als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die durch einen marktwirtschaftlichen und liberalen Denkansatz geprägt ist. Sein Ziel ist ein freies, faires und partnerschaftliches Gesundheitswesen. Zur Erreichung dieses Ziels engagiert sich das DIGR in den Bereichen Forschung, Lehre, Beratung und Nachwuchsförderung.

Wissenschaftliche Leitung:
Universitätsprofessor Dr. Helge Sodan

8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht - 8. Mai 2009

Das deutsche Gesundheitswesen vor der Bundestagswahl 2009

Unter den vielfältigen Regelungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 besonders umstritten sind weiterhin die Vorschriften, welche den Gesundheitsfonds und den von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung erstmals mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 festgelegten allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. Wenige Monate nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen wurde im Rahmen der 8. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht über erste Erfahrungen berichtet und der Frage nachgegangen, ob der Gesundheitsfonds wirklich ein Modell mit Zukunft für die gesetzliche Krankenversicherung darstellt.

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